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Wichtige Hinweise!Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sind mit Ihrem Einkommen dort i.d.R. auch steuerpflichtig. Bevor Sie sich zur Gründung einer IBC oder eines Trusts entschliessen, sollten Sie ihren Steuerberater/Rechtsanwalt konsultieren. Beachten Sie jedoch § 3 GwG und die damit verbundenen Konsequenzen! Wir empfehlen Ihnen dringend, sich vor einer Beratung darüber wie auch über die Neufassung des § 370a AO ausführlich zu informieren. Wenn Sie nicht deutscher Staatsbürger sind, weisen wir darauf hin, daß viele Länder umfangreiche Meldepflichten erlassen haben, wenn deren Bürger im Ausland tätig werden, Anteile an ausländischen Firmen erwerben (auch bei Treuhandverwaltung), oder Auslandskonten unterhalten. Um eventuelle Strafen zu vermeiden, sollte nichts ungesetzliches unternommen werden. Wir ermöglichen Ihnen mit unserem Service legitimen Steueraufschub und mögliche Vorteile bei der Erbschaftssteuer. Diese Webseite stellt kein Angebot oder eine Aufforderung dar, wir geben auch keine Rechts- oder Steuerberatung. |